Genehmigungen Ralf Müller Versicherungsmakler für Ärzte und Zahnärzte GmbH (vormals: Ralf Müller Finanz- und Versicherungsmakler GmbH): Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung ausgestellt von der Stadtverwaltung Gera und § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung ausgestellt von der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera.
Status Ralf Müller Versicherungsmakler für Ärzte und Zahnärzte GmbH (vormals: Ralf Müller Finanz- und Versicherungsmakler GmbH): Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO.
Begriffserklärung zum Status Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist in erster Linie verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht somit auf der Seite der Kunden. Der Makler ist nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten der unterschiedlichen Versicherer am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Zahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen und die er auf Wunsch dem Kunden benennt.
Aufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera Gaswerkstraße 23 07546 Gera Tel.: 0365/8553 111 www.gera.ihk.de
Versicherungsvermittlerregister Nr. Ralf Müller Versicherungsmakler für Ärzte und Zahnärzte GmbH (vormals: Ralf Müller Finanz- und Versicherungsmakler GmbH): D-WNET-8NLQ3-34
Vermittlerregister Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon 0180/500 585-0 (14 Cent/Min. aus dem dt. Fetsnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen) Telefax 030/203 081 000E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Anschrift der Schlichtungsstellen Ombudsmann für Versicherungen Kronenstr. 13 10117 BerlinOmbudsmann für priv. Bausparkassen PF 303079 10730 BerlinOmbudsmann für priv. Kranken- und Pflegeversicherung Dr. Helmut Müller Kronenstr. 13 10117 Berlin
Information gemäß EU-Vermittlerrichtlinie Wir besitzen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ebenso besitzt kein Versicherungsunternehmen oder das Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital unserer Unternehmen.