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gutes Krankentagegeld
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secors® die Krankenrente
für Ärzte und Zahnärzte
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gute Berufsunfähigkeitsversicherung
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| Versicherungshöhen |
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normalerweise Absicherung des Einkommens; bei einigen
kann bei Ärzten und Zahnärzten auch Praxiskosten versichert
werden
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60 % des Praxisüberschusses (brutto)
maximal 12.500 € monatlich
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sehr eingeschränkte Absicherungshöhe bei hohen Einkünften |
| Gesundheitsfragen |
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sehr umfangreiche Gesundheitsfragen
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sehr überschaubare Gesundheitsfragen
keine ärztliche Untersuchung |
sehr umfangreiche Gesundheitsfragen sowie ärztliche
Untersuchungen (meist über 2.500 €/ mtl. Rente)
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| Leistungsanspruch |
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bei 100% Arbeitsunfähigkeit
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ab 50 % arbeitsunfähig in der aktuellen Tätigkeit (krank
oder Unfall) |
voraussichtlich mehr als sechs Monate mehr als 50 % im
aktuellen Beruf berufsunfähig |
| Leistungsbeginn |
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nach Ablauf der Karenzzeit; meist wählbar zwischen 7 und
365 Tagen
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180 Tage Karenzzeit Leistung ab 181. Tag (keine Rückzahlung
KTG) |
wird rückwirkend geleistet (dadurch häufig hohe Rückzahlungen das Krankentagegeldes) |
| Leistungsbeantragung |
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unkompliziert durch Bescheinigung des behandelnden Arztes
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der eigene behandelnde Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit
(teilweise Arbeitsunfähigkeit) fest
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sehr umfangreiche Prüfung der Gesundheit, der bisherigen
beruflichen Tätigkeit und Ausgestaltung, mögliche
Umorganisationen usw. durch Gutachter der Versicherung
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| Leistungsdauer |
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solange 0 Stunden gearbeitet wird, bis zum Eintritt der BU oder 3 Monate nachdem ein BU-Versicherer mit der Leistung begonnen hat
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solange 50% arbeitsunfähig – maximal zehn Jahre |
solange 50% berufsunfähig – bis zum Ablauf
der Versicherungsdauer |
| Beitrag |
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jährliche Beitragsanpassung über Treuhänder möglich
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jährlich kalkulierte Beiträge für fünf Jahre festgeschrieben; automatische Verlängerung dann wieder für fünf
Jahre festgeschrieben – in jungen Jahren bei höherem Absicherungsbedarf
sehr günstig – im höheren Alter weniger Absicherungsbedarf angemessene Prämie |
Brutto – Nettobeitrag über die Vertragslaufzeit konstant (jedoch Treuhänderklausel) |
| Anpassungsmöglichkeit |
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häufig sind Anpassungen entsprechend der Einkommenssteigerung möglich
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keine ohne die sehr überschaubaren Gesundheitsfragen;
meist wird jedoch aufgrund der wesentlich niedrigeren
Beiträge von Anfang an eine Summe über 60.000 € jährlich
gewählt |
häufig eine Vielzahl von Anpassungsmöglichkeiten meist bis zu einer maximalen BU Rente von 60.000-jährlich |
| Versicherungsende |
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mit Rentenbezug (meist auch bei vorgezogener Rente aus
dem Versorgungswerk) oder dauerhaft er BU
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nach fünf Jahren; hier erfolgt eine automatische Verlängerung um jeweils fünf Jahre bis zum 68. Geburtstag (sollte
das Gesamtkollektiv einen extrem schlechten Schadensverlauf
haben könnte der Versicherer nach den 5 Jahren
kündigen) |
bei Abschluss des Vertrages wird Versicherungsende vereinbart meist zwischen 60 oder 67 Jahren |